Teilnahmebedingungen

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OSWALD-Teilnahmebedingungen für Dithmarscher Unternehmer

1.    GELTUNGSBEREICH

1.1    Die Boyens Medien GmbH & Co. KG, Wulf-Isebrand-Platz 1 – 3, 25746 Heide, Deutschland ("Boyens") bietet unter der Internetadresse oswald.boyens-webs.de einen digitalen Markt- und Informationsplatz für Waren, Dienstleistungen und weitere Services aus der Region Dithmarschen ("Oswald-Plattform") an. Diese Teilnahmebedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen Boyens und den Un-ternehmern (vgl. hierzu § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches, "BGB"), die die Oswald-Plattform nutzen.

1.2    Unternehmer aus der Region Dithmarschen ("Teilnehmer") können sich bei der Oswald-Plattform anmelden und entsprechend der Regelungen in Ziffer 3 einen Ver-trag über die Teilnahme an der Oswald-Plattform mit Boyens schließen ("Teilnah-mevertrag"). Vertragsbestimmungen der Teilnehmer, insbesondere Allgemeine Ge-schäftsbedingungen, finden im Verhältnis zwischen Boyens und dem Teilnehmer keine Anwendung. Das Rechtsverhältnis von Boyens und/oder den Teilnehmern zu Personen, die Waren, Dienstleistungen oder sonstige Services über die Oswald-Plattform ("Kunden") beziehen, ist nicht Gegenstand dieser Teilnahmebedingungen.

1.3    Die vollständigen Kontaktdaten von Boyens und der Name einer vertretungsberech-tigten Person können dem Impressum der Oswald-Plattform entnommen werden.

 

2.    VERTRAGSGEGENSTAND

2.1    Boyens stellt den Teilnehmern die Oswald-Plattform in dem gemäß Ziffern 4 bis 6 beschriebenen Umfang zur Nutzung zur Verfügung. Teilnehmer erhalten über die Oswald-Plattform die Möglichkeit, Kunden ihre Waren und Dienstleistungen anzu-bieten sowie weitere Serviceleistungen von Boyens in Anspruch zu nehmen.

2.2    Die Leistung von Boyens besteht in der Bereitstellung der Oswald-Plattform in dem in den Ziffern 4 bis 6 beschriebenen Umfang. Für die Teilnehmerinhalte (wie in Zif-fer 8 definiert), insbesondere die über die Oswald-Plattform angebotenen Waren und Dienstleistungen der Teilnehmer sind diese ausschließlich selbst verantwortlich. 

 

3.    VERTRAGSSCHLUSS

3.1    Für die Nutzung der Oswald-Plattform ist ein Teilnehmerkonto erforderlich. Ein An-spruch auf Einrichtung eines Teilnehmerkontos besteht nicht.

3.2    Mit der Registrierung eines Teilnehmerkontos (Ausfüllen der entsprechenden Formu-lare auf der Oswald-Plattform und Klicken auf "Bestätigen") gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Teilnahmevertrages entsprechend dieser Teilnahmebedingungen ab. Durch Erhalt einer Bestätigungsnachricht von Boyens über die Registrierung, spätestens aber mit der Bereitstellung der Oswald-Plattform gegenüber dem Teilnehmer nach der Registrierung, kommt ein Vertrag nach diesen Teilnahmebedingungen zustande. 

3.3    Der Teilnehmer ist verpflichtet, die bei während der Registrierung getätigten Anga-ben wahrheitsgemäß zu machen und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Ist zu befürchten, dass unbefugte Dritte von den Zugangsdaten des Teilnehmers Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, hat der Teilnehmer seine Zugangsdaten unver-züglich zu ändern. Zugleich ist Boyens zu informieren.

 

4.    BEREITSTELLUNG DER OSWALD-PLATTFORM FÜR TEILNEHMER

4.1    Boyens stellt Teilnehmern über die Oswald-Plattform einen digitalen Marktplatz zum Angebot von Waren und Dienstleistungen für die Region Dithmarschen einschließ-lich eines Systems zur Zahlungsabwicklung zur Nutzung zur Verfügung. Nach der Registrierung können Teilnehmer insbesondere folgende Funktionalitäten der Oswald-Plattform nutzen ("Onlineshop"):
•    Möglichkeit Waren zum Kauf auf der Oswald-Plattform anzubieten,
•    Landingpage (eigene Unterrubrik) auf der Oswald-Plattform mit den Angebo-ten des Teilnehmers, 
•    Möglichkeit den Onlineshop auf der eigenen Webseite des Teilnehmers einzu-betten,
•    Zahlungsabwicklungssystem zum Einzug von Forderungen gegenüber Kunden,
•    Möglichkeit, den Boyens Zustellservice oder LETTER EXPRESS Westküste zur Auflieferung von Waren in der Region Dithmarschen in Anspruch zu neh-men (nach Verfügbarkeit und gegen gesonderte Vergütung).

4.2    Zusätzlich stellt Boyens den Teilnehmern über die Oswald-Plattform die nachfolgen-den Funktionalitäten zur Verfügung ("Unternehmer-Hub"):
•    Möglichkeit, ein Unternehmensprofil in Form einer Mini-Webseite auf der Oswald-Plattform einzurichten, 
•    Möglichkeit, auf der Oswald-Plattform einen Brancheneintrag zum eigenen Unternehmen zu erstellen,
•    Möglichkeit, Stellenanzeigen auf der Oswald-Plattform zu veröffentlichen (ge-gen gesonderte Vergütung),
•    Möglichkeit, auf der Oswald-Plattform Informationen/Mitteilungen zu veröf-fentlichen (z.B. Termine, Veranstaltungen und Neuigkeiten). 

4.3    Die Leistungen von Boyens gegenüber den Teilnehmern bestehen in der Bereitstel-lung des Onlineshops und des Unternehmer-Hubs einschließlich des dafür erforderli-chen Speicherplatzes und der notwendigen IT-Infrastruktur ("Oswald-Leistungen").

 

5.    VERFÜGBARKEIT DER OSWALD-PLATTFORM

5.1    Boyens stellt dem Teilnehmer die Oswald-Plattform während der Laufzeit des Teil-nehmervertrages zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Boyens gewährleistet eine durchschnittliche Verfügbarkeit der Oswald-Plattform und des Zugriffs auf die in der Oswald-Plattform gespeicherten Daten von 99,5% pro Jahr. Die folgenden Zeiträume werden nicht auf die Verfügbarkeit angerechnet, gelten also nicht als Zeit-räume, in denen die Oswald-Plattform (einschließlich gespeicherter Daten) nicht ver-fügbar war:
•    Ausfälle aufgrund von Wartungsarbeiten (Wartungen/Softwareupdates erfol-gen bei Bedarf bzw. sonst in regelmäßigen Zeitabständen); Boyens bemüht sich den Teilnehmer bei planbaren wartungsbedingten Ausfällen vorab zu informie-ren,
•    Zeiträume, in denen die Oswald-Plattform (einschließlich gespeicherter Daten) aufgrund von Störungen jenseits des Leistungsübergabepunkts gemäß Ziffer 5.2 nicht verfügbar sind.

5.2    Leistungsübergabepunkt für die Oswald-Plattform (einschließlich gespeicherter Da-ten) ist der Übergabepunkt des von Boyens genutzten Rechenzentrums, auf dem die Oswald-Plattform vorgehalten wird. Für die nach dem Übergabepunkt eingesetzten Systeme und deren Verfügbarkeit ist Boyens nicht verantwortlich (z.B. kann der Ausfall von Internet-Infrastruktur zur (vorübergehenden) Nichtverfügbarkeit der Oswald-Plattform führen). 

 

6.    NUTZUNGSRECHTE AN DER OSWALD-PLATTFORM

6.1    Der Teilnehmer erhält ein einfaches (nicht unterlizenzierbares und nicht übertragba-res) Recht, die Oswald-Plattform in der jeweils bereitgestellten Version und in dem für ihn freigeschalteten Funktionsumfang (wie weitergehend beschrieben in den Zif-fern 2 und 4) für die Laufzeit des Teilnahmevertrages zu nutzen. Eine Nutzungsbe-rechtigung besteht nur, sofern ein Teilnahmevertrag geschlossen wurde.

6.2    Weitere Rechte an der Oswald-Plattform stehen dem Teilnehmer nicht zu. Der Teil-nehmer ist insbesondere nicht berechtigt, die Oswald-Plattform über die vereinbarte Nutzungsdauer (insbesondere nach Beendigung des Teilnahmevertrages) hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. Be-schäftigte des Teilnehmers gelten dabei nicht als Dritte im Sinne dieser Ziffer. Insbe-sondere ist es nicht gestattet, die Oswald-Plattform zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verlei-hen.

 

7.    SERVICEGEBÜHREN UND ZAHLUNGSABWICKLUNG

7.1    Für den Onlineshop gelten die folgenden Regelungen zu Shopgebühren und zur Zah-lungsabwicklung:

7.1.1    Das Einstellen von Artikeln in den Onlineshop ist kostenfrei. Beim Verkauf von Waren über den Onlineshop erhebt Boyens vom Teilnehmer die in der "Preisin-formation Onlineshop" genannten Gebühren ("Shopgebühren"). 

7.1.2    Der Teilnehmer ermächtigt Boyens für die von ihm über den Onlineshop getätig-ten Verkäufe den Forderungseinzug zu übernehmen (Einziehungsermächtigung). Boyens bemüht sich nach dem Verkauf einer Ware über den Onlineshop die For-derung des Teilnehmers über das vom Kunden gewählte Zahlungsmittel (z.B. Lastschrift von Bankkonto) einzuziehen. Mit der Werterstellung auf dem von Boyens für den Forderungseinzug verwendeten Konto gilt die Einziehung der Forderung als erfolgreich. Scheitert die Einziehung über das vom Kunden gewähl-te Zahlungsmittel, sind weitere Einziehungsversuche durch Boyens nicht geschul-det. Boyens informiert den Teilnehmer über den Erfolg oder Misserfolg der For-derungseinziehung (z.B. durch Anzeige im Onlineshop).

7.1.3    Mit der Werterstellung auf dem von Boyens für den Forderungseinzug verwende-ten Konto werden die Shopgebühren dem Teilnehmer in Rechnung gestellt und sind sofort fällig. Der Anspruch des Teilnehmers gegen Boyens auf Auszahlung der für ihn eingezogenen Forderungen (Hauptforderung) wird mit dem Anspruch von Boyens auf Zahlung der Shopgebühren (Gegenforderung) aufgerechnet. Boyens ist berechtigt, die fälligen Shopgebühren nach der Werterstellung von dem verwendeten Konto in Abzug zu bringen. Die für den Teilnehmer eingezogenen Forderungen (abzüglich der Shopgebühren) werden jeweils binnen einer Frist von 1 Monat an die vom Teilnehmer zur Auszahlung hinterlegte Bankverbindung in der Oswald-Plattform zur Auszahlung gebracht. 

7.2    Die Nutzung des Unternehmer-Hubs ist grundsätzlich kostenfrei. Für bestimmte Leistungen (Stellenanzeigen, Unterstützung durch Boyens bei Marketing und Pflege) erhebt Boyens vom Teilnehmer die in der "Preisinformation Serviceleistungen" ge-nannten Gebühren ("Servicegebühren"). Servicegebühren sind zu den in der Preisin-formation Serviceleistungen genannten Bedingungen zur Zahlung fällig. 

 

8.    VERANTWORTLICHKEIT FÜR DIE RECHTMÄßIGKEIT DER INHAL-TE UND RECHTEEINRÄUMUNG

8.1    Die Teilnehmer können Texte, Bilder, Ton- und Videomaterialen sowie sonstige Da-ten ("Inhalte") in die Oswald-Plattform einstellen ("Teilnehmerinhalte").

8.2    Teilnehmerinhalte, insbesondere alle Angaben zu den Waren, werden durch Boyens ohne Vorabprüfung oder Überwachung für den Teilnehmer gespeichert und für die-sen über die Oswald-Plattform zur Verfügung gestellt. Eine Prüfung auf Rechtmä-ßigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit durch Boyens erfolgt nicht. Boyens fungiert bei Teilnehmerinhalten lediglich als Host-Provider (§ 10 Telemedi-engesetz) und übernimmt keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Aktualität oder Vollständigkeit der Teilnehmerinhalte.

8.3    Soweit der Teilnehmer eine Nutzung der Oswald-Plattform bemerkt, die gegen Ge-setze oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstößt oder den Anschein eines Ver-stoßes erweckt, soll er dies Boyens melden.

8.4    Der Teilnehmer räumt Boyens unentgeltlich die erforderlichen Rechte ein, um die Teilnehmerinhalte auf der Oswald-Plattform bereitzustellen, einschließlich der Nut-zung in Datenbanken und Datenträgern zu diesem Zweck. Insbesondere räumt der Teilnehmer Boyens das nicht ausschließliche, geografisch unbeschränkte Recht nach dem Urheberrecht und/oder einem verwandten Schutzrecht ein, die Teilnehmerinhal-te (insbesondere in Form von Produktdaten, Marken und Unternehmenskennzeichen) zu speichern, zu verbreiten, zu vervielfältigen, unter Wahrung der Eigenart des Werks zu bearbeiten, öffentlich zugänglich zu machen oder diese öffentlich wiederzugeben, soweit dies für den Zweck der Bereitstellung der Oswald-Plattform (insbesondere, aber nicht abschließend der Funktionalitäten nach Ziffern 2. und 4.) erforderlich ist. Die jeweils vom Teilnehmer eingeräumten Rechte sind zeitlich auf die Dauer des Teilnehmervertrages beschränkt.

8.5    Der Teilnehmer räumt Boyens zudem das unentgeltliche, geografisch unbeschränkte und unterlizenzierbare Recht ein, die Marken und Unternehmenskennzeichen des Teilnehmers (soweit diese Boyens vom Teilnehmer durch Upload in der Oswald-Plattform zur Verfügung gestellt wurden) zu verwenden, um mit den Marken und Unternehmenskennzeichen versehene Belege und E-Mails für den Teilnehmer zu er-stellen. Die jeweils vom Teilnehmer eingeräumten Rechte sind zeitlich auf die Dauer des Teilnehmervertrages beschränkt.

8.6    Der Teilnehmer stellt sicher, dass er berechtigt ist, Boyens die unter Ziffer 8.4 ge-nannten Rechte an Teilnehmerinhalten bzw. die in Ziffer 8.5 genannten Rechte an Marken und Unternehmenskennzeichen einzuräumen. Der Teilnehmer gewährleistet, dass Teilnehmerinhalte nicht gegen die nachfolgende Ziffer 9 verstoßen. Bei Teil-nehmerinhalten, bei denen eine Benennung des Urhebers erforderlich ist (insb. bei Fotos), stellt der Teilnehmer die Benennung in rechtskonformer Weise sicher.

 

9.    PFLICHTEN DER TEILNEHMER

9.1    Handlungen von Teilnehmern auf der Oswald-Plattform und die Teilnehmerinhalte dürfen nicht gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten ver-stoßen. 

9.2    Jeder Teilnehmer verpflichtet sich gegenüber Boyens auf der Oswald-Plattform oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Oswald-Plattform während der Dauer dieses Teilnahmevertrages,

9.2.1    keine Handlungen vorzunehmen, die gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbu-ches (StGB) verstoßen, insbesondere weil sie beleidigender oder verleumderischer Natur sind, unabhängig davon, ob die Inhalte andere Teilnehmer, Boyens oder Dritte betreffen,

9.2.2    bei der Ausübung seines Gewerbes die Einhaltung aller auf den Teilnehmer an-wendbaren Gesetze, Verordnungen und Vorschriften des Geldwäscherechts, ein-schließlich (aber nicht nur) des Geldwäschegesetzes und der geldwäscherelevan-ten Vorschriften aus dem Strafgesetzbuch sicherzustellen,

9.2.3    sämtliche umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten und die Steuer ord-nungsgemäß gegenüber den zuständigen Behörden anzumelden und abzuführen sowie die vom Lieferanten auf der Oswald-Plattform für die Erhebung und Ab-führung der Umsatzsteuer getätigten Angaben (insb. Angabe der jeweils für ein Produkt eines Lieferanten relevanten Umsatzsteuersatzes) stets wahrheitsgemäß und aktuell zu halten, und

9.2.4    keine unerlaubten Handlungen nach dem Wettbewerbsrecht vorzunehmen oder zu fördern. Unerlaubte Handlungen sind insbesondere:
(a)    die Vornahme oder Förderung progressiver Kundenwerbung (wie z. B. Ket-ten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme),
(b)    unzumutbare Belästigungen (§ 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wett-bewerb, "UWG"), insbesondere durch den Versand von Nachrichten, und
(c)    irreführende Werbung durch unwahre Angaben (§ 16 Abs. 1 UWG),

9.2.5    nicht gegen nationale und internationale Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und Kennzeichenrechte sowie die sonstigen gewerblichen Schutzrechte Dritter zu ver-stoßen,

9.2.6    bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere solche der Kunden, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu beachten, insbeson-dere:
(a)    sicherzustellen, dass für eine eigene Verarbeitung von personenbezogenen Daten ein ordnungsgemäßer und den Anforderungen des jeweils anwendba-ren Datenschutzrechts (insbesondere der Datenschutzgrundverordnung) ent-sprechender Datenschutzhinweis gegenüber den betroffenen Personen er-folgt, und
(b)    angemessene technische Vorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten, insbesondere zum Schutz der Integrität (insb. gegen Verfälschung und Manipulation), der Vertraulichkeit (insb. gegen unberechtigten Zugriff, unberechtigte Offenlegung sowie unberechtigte Weitergabe) und der Ver-fügbarkeit (insb. gegen Verlust und Zerstörung) der Daten zu treffen.

9.2.7    die folgenden Handlungen – unabhängig von einem eventuellen Gesetzverstoß – zu unterlassen: 
(a)    Bereitstellung von Teilnehmerinhalten auf der Oswald-Plattform, die porno-grafische Handlungen zum Gegenstand haben oder gegen den Jugendschutz verstoßen,
(b)    Verwendung von Schadprogrammen (Viren, Trojaner etc.) und/oder Soft-ware, Scripts oder Bots in Verbindung mit der Oswald-Plattform,
(c)    Belästigung anderer Teilnehmer und/oder Kunden, zum Beispiel durch mehrfaches Kontaktieren ohne oder entgegen der Reaktion des anderen Teilnehmers und/oder Kunden,
(d)    Verbreitung, öffentliche Wiedergabe und/oder öffentliche Zugänglichma-chung von über die Oswald-Plattform verfügbaren Inhalten, soweit dies dem Teilnehmer nicht ausdrücklich von dem jeweiligen Urheber gestattet oder dies als Funktionalität auf der Oswald-Plattform ausdrücklich vorgese-hen ist, und
(e)    jede Handlung, die geeignet ist, den reibungslosen Betrieb der Oswald-Plattform zu beeinträchtigen, insbesondere die technische Infrastruktur zu belasten.

9.3    Teilnehmer verpflichten sich zusätzlich gegenüber Boyens, die Regelungen des Fern-absatzrechtes (insbesondere die Erteilung einer ordnungsgemäßen Widerrufsbeleh-rung) in Bezug auf die mit den Kunden geschlossenen Kaufverträge einzuhalten.

9.4    Teilnehmer verpflichten sich gegenüber Boyens, keine Waren und/oder sie betreffen-de Angebote auf der Oswald-Plattform zu bewerben, die Kunden ausschließlich im Geschäft und nicht über die Oswald-Plattform erwerben können. 

 

10.    SPERRUNG VON TEILNEHMERINHALTEN UND TEILNEHMERKONTEN

10.1    Boyens ist berechtigt, Teilnehmerinhalte und Teilnehmerkonten bei einem Verstoß gegen Ziffer 9 oder bei sonstigen Rechtsverletzungen zu sperren, zu löschen oder den Zugriff hierauf anderweitig zu beschränken. Bei der Beurteilung eines Verstoßes und der Auswahl der zu ergreifenden Maßnahmen beachtet Boyens die Rechte, Rechts-güter und Interessen, insbesondere die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 des Grundge-setzes), des betroffenen Teilnehmers.

10.2    Begeht ein Teilnehmer bei der Nutzung der Oswald-Plattform eine Straftat oder liegt der Verdacht einer Straftat vor, bringt Boyens dies grundsätzlich bei den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige.

 

11.    ÄNDERUNG DES TEILNAHMEVERTRAGS

11.1    Boyens ist berechtigt, den nach diesen Teilnahmebedingungen geschlossenen Teil-nahmevertrag nachträglich zu ändern, sofern die Änderungen das Vertragsgefüge nicht schwerwiegend beeinträchtigen. Über die Änderung wird Boyens den Teilneh-mer per E Mail informieren. Widerspricht der Teilnehmer der Änderung nicht binnen einer Frist von sechs (6) Wochen nach der Information, so gelten die Änderungen als angenommen. Auf die vorgesehene Bedeutung eines Schweigens auf die Ände-rungsmitteilung wird Boyens den Teilnehmer hinweisen.

11.2    Boyens ist darüber hinaus berechtigt, den nach diesen Teilnahmebedingungen ge-schlossenen Teilnahmevertrag nachträglich zu ändern, wenn Boyens den Teilnehmer über die Änderungen nach Maßgabe der Ziffer 11.1 Satz 2 bis Satz 4 informiert und

11.2.1    die Vereinbarkeit des Teilnahmevertrages mit dem geltenden Recht hergestellt werden muss, insbesondere wenn sich die Rechtslage geändert hat,

11.2.2    die Änderung des Teilnahmevertrages durch eine gerichtliche Entscheidung oder eine behördliche Verfügung veranlasst ist,

11.2.3    die Änderung erforderlich ist, um technische Anpassungen oder die Beseitigung von Sicherheitslücken darzustellen,

11.2.4    die Änderung für den Teilnehmer lediglich vorteilhaft ist, oder

11.2.5    die Änderung nötig ist, um die Beschreibung neuer Leistungen aufzunehmen, so-fern die neuen Leistungen das Vertragsgefüge nicht nachteilig ändern.

11.3    Widerspricht der Teilnehmer einer Änderung des Teilnahmevertrages, steht den Par-teien das Kündigungsrecht nach Ziffer 12.2 zu.

 

12.    LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

12.1    Der Teilnahmevertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

12.2    Der Teilnahmevertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von dreißig (30) Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Soweit der Teilnehmer das Leistungspaket "Pflegeleistungen und Marketing" von Boyens nach der Preisinformation Serviceleis-tungen mit einer Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten in Anspruch nimmt, gelten die Regelungen des Teilnahmevertrags insoweit bis zur Beendigung des Leistungspa-ket "Pflegeleistungen und Marketing" fort.

12.3    Sowohl Boyens als auch der Teilnehmer können den Teilnahmevertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Für Boyens liegt ein solcher Grund zur fristlosen Kündi-gung insbesondere vor, wenn

12.3.1    der Teilnehmer unbefugt Dritten Zugang zur Oswald-Plattform gewährt,

12.3.2    der Teilnehmer gegen seine Pflichten nach Ziffer 9 verstößt.

12.4    Die Kündigung kann per E Mail erklärt werden. 

 

13.    HAFTUNG VON BOYENS

13.1    Die verschuldensunabhängige Haftung von Boyens auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Abschluss des Teilnahmevertrags vorhandene Mängel mietvertraglicher Natur wird ausgeschlossen.

13.2    Boyens haftet unbeschränkt nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für übernommene Garantien und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

13.3    Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erfüllung des Teilnahmevertrages ist, deren Verletzung also den Vertragszweck gefährden würde (Kardinalpflicht), ist die Haftung von Boyens der Höhe nach begrenzt auf den Scha-den, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist.

13.4    Außer in den in Ziffern 13.2 und 13.3 genannten Fällen haftet Boyens nicht. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Boyens.

 

14.    HAFTUNG UND FREISTELLUNG DURCH DEN TEILNEHMER

14.1    Der Teilnehmer haftet bei einer Verletzung des Teilnahmevertrages nach den gesetz-lichen Bestimmungen. Er steht für die Handlungen und das Verschulden der von ihm eingesetzten Hilfspersonen ein. 

14.2    Der Teilnehmer haftet bei der von ihm zu vertretenden Verletzung von Rechten Drit-ter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter ge-genüber Boyens aufgrund einer solchen schuldhaften Verletzung ist der Teilnehmer verpflichtet, Boyens vollumfänglich freizustellen. 

 

15.    SONSTIGE BESTIMMUNGEN

15.1    Informationen über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten sind in den Da-tenschutzhinweisen von Boyens enthalten.

15.2    Zum Zwecke der Leistungserbringung und Ausübung der aus dem Teilnahmevertrag erwachsenden Rechte kann sich Boyens Dritter bedienen.

15.3    Erklärungen im Zusammenhang mit dem Teilnahmevertrag können Boyens und die Teilnehmer per E Mail, Fax oder postalisch an die in den Stammdaten hinterlegten Adressen verschicken. Boyens kann Erklärungen auch direkt als persönliche Mittei-lungen über die Oswald-Plattform an den Teilnehmer richten.

15.4    Diese Teilnahmebedingungen und der danach geschlossene Teilnahmevertrag bilden zusammen die gesamte Vereinbarung zwischen Boyens und den Teilnehmern.15.5    Der nach diesen Teilnahmebedingungen geschlossene Teilnahmevertrag und seine Auslegung

unterliegen dem deutschen Sachrecht. Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.

15.6    Gerichtsstand für Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB) ist Itzehoe in der Bundesrepublik Deutschland. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen all-gemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Teilnahmevertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Auf-enthaltsort außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland verlegen oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

15.7    Sollten einzelne Bestimmungen des nach diesen Teilnahmebedingungen geschlosse-nen Teilnahmevertrags ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle von nicht einbezogenen oder unwirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingun-gen tritt das Gesetzesrecht (§ 306 Abs. 2 BGB). Im Übrigen werden die Parteien an-stelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung eine wirksame Regelung treffen, die ihr wirtschaftlich möglichst nahe kommt, soweit keine ergänzende Vertragsausle-gung vorrangig oder möglich ist.

 

*** Stand: Mai 2021**